Patientenverfügungen sorgen vor
Was passiert, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist? Um sicher zu sein, dass auch dann konkrete Behandlungswünsche oder Unterlassungen berücksichtigt werden, ist eine schriftliche Patientenverfügung nötig. Darin werden individuelle Wünsche auch im Falle fehlender Handlungstüchtigkeit und eine vertrauensvolle Person, welche die Versorgungsvollmacht in Ihrem Sinne übernimmt, festgeschrieben. Damit diese auch vor dem Gesetz Bestand hat, sind einige wichtige Punkte zu beachten, die das Bundesjustizministerium in einer Broschüre zusammengestellt hat.
Rechtzeitig an eine gültige Patientenverfügung denken
Eine erst im vergangenen Jahr durchgeführte Untersuchung im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf hat gezeigt, dass 51 Prozent der befragten Patienten, die zu dem Zeitpunkt auf der Intensivstation lagen, über eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung verfügen. Von den 49 Prozent derer, die Ähnliches nicht besitzen, haben sich 39 Prozent noch nicht einmal mit dem Thema befasst. Eine besorgniserregende Zahl, wenn bedacht wird, dass der Weg hin zu einer intensivmedizinischen Behandlung, ohne das persönlicher Widerspruch eingelegt werden kann, manchmal kurz ist. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig und als gesunder Mensch mit dem Thema zu befassen. So wird auch ein Behandlungsweg neben der reinen und oftmals beängstigenden „Gerätemedizin“ frei. In der Patientenverfügung können die Wünsche, Werte und die Einstellung zum Leben – und vielleicht auch zum Sterben – gesetzlich festgelegt werden. Dies ermöglicht Medizinern und Angehörigen im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten dessen persönliche Wünsche bestmöglich umzusetzen.
Korrekte Formulierungen sind in der Patientenverfügung zu beachten
Damit es im Ernstfall die Patientenverfügung greift, rät der Bundesgerichtshof, dass möglichst konkret beschrieben werden, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche der Verfasser in diesen Situationen hat. So muss beispielsweise die Durchführung oder die Ablehnung einer künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr festgelegt werden. Auch muss die Situation, wann ein Unterlassen oder Durchführen in Kraft tritt beschrieben werden. Für alle diese Situationen bietet die Broschüre des Ministeriums Textbausteine, die mit Experten erarbeitet und abgestimmt wurden. Abschließend wird dringend empfohlen, gemeinsam mit einer fachkundigen Person wie ihrem Arzt die individuelle Patientenverfügung zu beraten, um sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden.
Die Broschüre zur Patientenverfügung ist beim Bundesjustizministerium kostenlos als PDF erhältlich unter: www.bmj.de