Sonntag, 13 Mai 2018.
Was passiert, wenn die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist? Um sicher zu sein, dass auch dann konkrete Behandlungswünsche oder Unterlassungen berücksichtigt werden, ist eine schriftliche Patientenverfügung nötig. Darin werden individuelle Wünsche auch im Falle fehlender Handlungstüchtigkeit und eine vertrauensvolle Person, welche die Versorgungsvollmacht in Ihrem Sinne übernimmt, festgeschrieben. Damit diese auch vor dem Gesetz Bestand hat, sind einige wichtige Punkte zu beachten, die das Bundesjustizministerium in einer Broschüre zusammengestellt hat.